Als gemeinnützig anerkannter Verein stellen wir Ihnen für Spenden eine Spendenquittung aus. (Spenden bis zu 100 € können Sie Ihre Spende beim Finanzamt auch ohne Zuwendungsbescheid geltend machen. Als Nachweis gilt der Buchungsbeleg.) Sie können hierzu entweder das Formular unten ausfüllen oder mit Angabe Ihrer Adresse einen beliebigen Betrag auf das folgende Konto überweisen:
Kontoinhaber: KHG-Orchester e.V. IBAN: DE32 4306 0967 7901 5052 00 BIC: GENODEM1GLS Steuernummer: 06470/09096
Eine Zuwendungsbescheinigung ist für eine Fördermitgliedschaft nicht möglich. Kicken Sie hier für mehr Informationen. Im Gegenzug dazu erhalten Sie Freikarten zu all unseren Konzerten. Die Stichtage, an denen die jährlichen Beiträge der Fördermitgliedschaft fällig werden, sind der 1. April bzw. 1. Oktober. Mit der ersten Zahlung beginnt die Fördermitgliedschaft. Der nächste Beitrag wird am übernächsten Stichtag fällig. Die Frist für die Zahlung des Beitrags beträgt vier Wochen. Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist jederzeit per Post oder per E-Mail (sponsoring@khg-orchester.de) möglich.